Neumarkt-Sankt Veit. Der Stadtrat beschloss in seiner jüngsten Sitzung mit 16 zu 3 Stimmen eine Änderung der Hundesteuer-Satzung. Diese wird nun für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Inhabern eines Jagdscheins um die Hälfte ermäßigt, wenn das Tier ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten wird.
Ein Vorschlag der SPD-Fraktion, auch eine Steuerermäßigung für ehemalige Spür- und Rettungshunde dagegen wurde abgelehnt.
SPD fordert Ausweitung der Ausnahme.
Die Umfrage findet ihr in diesem Artikel: OVB24
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