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Für welche Hunde sollte es Ausnahmen bei der Steuer geben?

Neumarkt-Sankt Veit – Der Stadtrat beschloss in seiner jüngsten Sitzung mit 16 zu 3 Stimmen eine Änderung der Hundesteuer-Satzung. Diese wird nun für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Inhabern eines Jagdscheins um die Hälfte ermäßigt, wenn das Tier ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten wird.

Ein Vorschlag der SPD-Fraktion, auch eine Steuerermäßigung für ehemalige Spür- und Rettungshunde dagegen wurde abgelehnt.

SPD fordert Ausweitung der Ausnahme. …

Die Umfrage findet ihr in diesem Artikel: OVB24

1 Kommentar

  1. Kristine Lesczors
    Kristine Lesczors 13. Dezember 2019

    Für alle Hunde sollte es keine Steuer geben.

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