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Fränkische Schweiz: Extreme Steuererhöhung für „Listenhunde“

In Ebermannstadt wird die Steuer für „Listenhunde“ um das 15-fache erhöht. Statt 60 sind dann 900 Euro pro Jahr fällig. Eine Stadträtin und Hundebesitzerin wehrt sich: Nicht der Hund sei aggressiv, sondern der Mensch.

Auch „Listenhunde“ mit Negativzeugnis sind betroffen

„Ich bin traurig darüber, aber ich habe es versucht“, sagt Stadträtin Antje Müller (FDP/BFE) nach der Verabschiedung der Hundesteuersatzung der Stadt Ebermannstadt im Haupt- und Finanzausschuss im Gespräch. Denn darin sollen sogenannte „Listenhunde mit Negativzeugnis“ den „Listenhunden“ ohne ein solches gleichgestellt werden. Und das findet sie nicht richtig.

Die aktuell gültige Hundesteuersatzung wurde 2006 ausgefertigt und 2009 und 2010 geändert. Im Juli 2020 wurde eine neue Mustersatzung veröffentlicht und in der jüngsten Sitzung des Ausschusses ausführlich diskutiert. Änderungen in der neuen Satzung sind unter anderem, dass Mitglieder der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörige und von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen von der Hundesteuer befreit sein sollen. Für Hobbyzüchter soll die bisherige Ermäßigung entfallen. Noch offen ist, ob für Hunde aus Tierheimen oder Tierasylen ein Jahr lang keine Hundesteuer bezahlt werden soll. Hier verwies Kämmerer Wolfgang Krippel auf den Bayerischen Gemeindetag, der empfiehlt, dies noch nicht in die Satzung aufzunehmen. […]

So teurer ist die Steuer:

… Deshalb soll zukünftig die Steuer für den ersten Hund 60 Euro, für den zweiten 120 Euro und den dritten 180 Euro betragen. […]

Für „Listenhunde“ dagegen beträgt die Steuer das 15-fache des angegebenen Steuersatzes. Das bedeutet zukünftig, dass deren Besitzer für den ersten „Listenhund“ 900 Euro und für jeden weiteren 1800 Euro im Jahr zahlen müssen. […]

Quelle: inFranken

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