Unser Bestreben ist die Abschaffung der Hundesteuer durch ein grundsätzliches Urteil. Dabei lst leider jetzt schon klar, dass man für ein solches Verfahren einen „langen Atem“ an den Tag legen muss.
Den meisten Rechtsexperten nach tendieren die Erfolgsaussichten vor den nationalen (also deutschen) Gerichten sehr stark gegen Null. Allein aus dem Jahr 2017 sind bereits über 20 ablehnende Gerichtsentscheidungen bekannt. Rechtlich gesehen ist das Thema hierzulande leider schlicht ausdiskutiert.
Eine mehr als nur zu vernachlässigende Erfolgschance bietet sich erst in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Unser Ansatz ist also, die Verfahren vor den nationalen Gerichten möglichst zügig durchzufechten, um dann eine Entscheidung auf europäischer Ebene zu erreichen.
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Der Verfahrensablauf lässt sich wie folgt voraussagen:
In erster Instanz erlässt das örtliche Verwaltungsgericht ein ablehnendes Urteil. Da eine Berufung nicht zugelassen werden wird, ist die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen. Dort wird der Antrag auch abgewiesen. Dagegen ist die Anhörungsrüge zu erheben, welche ebenfalls abgelehnt wird.
Abschließend erfolgt die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Dies wird durch das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen oder wir erhalten einen ablehnendes Urteil. Damit ist der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft.
Dann erst steht uns der Weg frei, den EGMR anzurufen.
Wir sind uns dabei durchaus über die Langwierigkeit und Erfolgsunwahrscheinlichkeit des gesamten Verfahrensweges bewusst. Bis wir den EGMR anrufen können, werden im günstigsten Fall fünf Jahre vergangen sein.
Das klingt sehr lang und ist es sicher auch, sind aber leider normal. Gerichte sind auch „nur“ Behörden und wie jeder weiß, arbeiten Behördenmühlen langsam aber stetig. Und nur durch Beharrlichkeit werden wir unser Ziel auch erreichen.