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Berlin: Das ändert sich für Hundehalter im neuen Jahr

In Berlin sind über 130.000 Hunde steuerlich angemeldet. Diese Hunde mussten bislang die sogenannte Hundesteuermarke stets bei sich tragen. Das ändert sich nun ab 2024, wie die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters am Mittwoch mitteilte. „Wir verschlanken Verwaltungsabläufe“, sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) dazu.

Seit dem 1. Januar 2022 sind Hundehalterinnen und -halter dazu verpflichtet, ihren Hund in einem zentralen Register anzumelden. In Zukunft soll diese An- und Abmeldung beim zentralen Hunderegister gleichzeitig auch als steuerliche An- beziehungsweise Abmeldung beim Finanzamt gelten. „Damit fallen die bisherigen doppelten Meldepflichten weg“, so die Senatskanzlei.

Finanzsenator Evers wolle ein Besteuerungsverfahren schaffen, „das für die Bürgerinnen und Bürger einfach und verständlich ist“. Dazu gehöre demnach auch, „dass ab kommendem Jahr keine Hundesteuermarken mehr am Tier befestigt werden müssen.“ Die alten Hundemarken müssen den Angaben zufolge nicht an das Finanzamt zurückgegeben werden. […]

Quelle: Berliner-Zeitung

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