Neumarkt-Sankt Veit – Der Stadtrat beschloss in seiner jüngsten Sitzung mit 16 zu 3 Stimmen eine Änderung der Hundesteuer-Satzung. Diese wird nun für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Inhabern eines Jagdscheins um die Hälfte ermäßigt, wenn das Tier ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten wird.
Ein Vorschlag der SPD-Fraktion, auch eine Steuerermäßigung für ehemalige Spür- und Rettungshunde dagegen wurde abgelehnt.
SPD fordert Ausweitung der Ausnahme. …
Die Umfrage findet ihr in diesem Artikel: OVB24
Für alle Hunde sollte es keine Steuer geben.