Winterlingen – Ein Muster ohne aktuellen Wert ist in einem entscheidenden Punkt die Hundesteuersatz der Gemeinde Winterlingen in der Neufassung, der die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung zugestimmt haben: 1500 Euro pro Jahr müssen Besitzer eines Listenhundes künftig für ihren Vierbeiner bezahlen. Wie Bürgermeister Michael Maier in der Sitzung berichtete, leben derzeit auch zwei solche Hunde in der Großgemeinde – doch sie hätten einen Wesenstest absolviert und bestanden; der Besitzer sei damit von dem erhöhten Satz befreit.
Es gibt auch von der Steuer befreite Hunde
Neu sind aber auch die Steuerermäßigungen für Hundehalter mit Hundeführerschein, bestandener Begleithunde- oder Gebrauchshundeprüfung. Ganz von der Steuer befreit sind Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder anderweitig hilfsbedürftiger Personen sowie von Diabetikern und Epileptikern dienen. Dasselbe gilt für Hunde, die eine Rettungshundeprüfung erfolgreich angelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gehalten werden, sofern das nach Lage der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist, sowie Hunde von Forstbediensteten, anerkannten Wildtierschützern und Jagdberechtigten.
So teuer ist die Steuer:
Allerdings haben sich auch die anderen Steuersätze geändert: 84 statt bisher 72 Euro zahlen Hundehalter für den ersten und 168 statt bislang 144 Euro für jeden weiteren Hund. Auch wer mehr als einen Listenhund oder so genannten gefährlichen Hund hält, zahlt für den zweiten und jeden weiteren den doppelten Steuersatz.
Quelle: Schwarzwälder-Bote