Lenggries – Der Lenggrieser Hauptausschuss hatte die neue Hundesteuersatzung Anfang Februar schon einmal ausführlich durchdiskutiert. Dabei waren noch verschiedene Fragen und Anregungen aufgekommen. Und tatsächlich hatten sich einige Gemeinderäte auch nach der Sitzung noch Gedanken über das neue Regelwerk und die Gebühren gemacht. Tobias Raphelt (SPD) hatte der Verwaltung sogar einen alternativen Satzungsentwurf geschickt.
Erhöhung der Steuer um über 60 Prozent ist der SPD zu viel
Dieser sieht unter anderem eine geringere Erhöhung der Gebühren vor. Bislang wurden für den ersten Hund 50,40 Euro fällig. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung auf 84 Euro vor. Raphelt würde lieber nur 72 Euro veranschlagen. Auch bei den Sätzen für weitere Hunde bleibt er unter dem Vorschlag der Verwaltung. Nur Listenhunde würde auch der SPD-Gemeinderat mit 1200 Euro pro Jahr besteuern. […]
Satzung mit Gegenstimmen beschlossen
Klaffenbacher plädierte dagegen dafür, sich an der Mustersatzung des Ministeriums zu orientieren. Das unterstützte CSU-Fraktionschef Josef Wasensteiner. „Das schafft Rechtssicherheit.“ Er hoffe auch, dass man in Zukunft eine möglichst große Steuergerechtigkeit herstellen werde, „in dem man möglichst viele Hunde erfasst. Da ist ja noch Luft nach oben“.
So teuer ist die Steuer:
Am Ende wurde die neue Satzung mit 22:3 Stimmen beschlossen. Dagegen votierten Ertl, Gerg und Raphelt. Folgende Sätze gelten künftig für Hunde in Lenggries: Für den ersten Hund werden pro Jahr 84 Euro (bislang: 50,40 Euro) fällig, für jeden zweiten Hund 168 Euro (110,40 Euro). Jeder weitere Hund kostet 252 Euro (200,40 Euro). Listenhunde schlagen pro Jahr mit 1200 Euro zu Buche. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Ermäßigung oder zeitweisen Befreiung, beispielsweise, wenn das Tier aus dem Tierheim stammt oder der Besitzer einen Hundeführerschein absolviert hat.
Quelle: Merkur