In der Gemeinde Dauchingen war bisher keine Listenhundesteuer erhoben worden. Eine Listenhundesteuer soll durch einen erhöhten Steuersatz der Steigerung der Anzahl von Listenhunden im Ort entgegenwirken. Listenhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht.
Dauchingen – Die Gemeinde führt eine Extra-Abgabe für Listenhunde ein und erhöht die Hundesteuer. Dem Vorschlag der Verwaltung stimmte der Gemeinderat bei vier Gegenstimmen mehrheitlich zu.
Die Anpassung der Steuersätze wurde im Rahmen der Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die vorhandene Hundesteuersatzung datiert aus dem Jahr 1996 und wurde zuletzt 2003 angepasst. Auch die Hundesteuersätze waren seit 17 Jahren unverändert geblieben. Der bisherige Steuersatz für einen Ersthund von 84 Euro im Jahr und für den zweiten und jeden weiteren Hund in Höhe von 168 Euro zählte zu den niedrigsten im Kreis.
So teuer ist die Steuer:
Nach längerer Diskussion wurde die Steuer auf 132 Euro für Ersthunde und 264 für Zweithunde und jeden weiteren Hund erhöht. Der Steuersatz für Listenhunde wurde auf den fünffachen Satz festgelegt, also 660 Euro für den ersten Listenhund und 1320 Euro pro Jahr für alle weiteren. Die Zwingersteuer stieg auf 396 von bisher 252 Euro. […]
Quelle: Schwarzwälder-Bote