Spiegelau – Die Gemeinde passt ihre Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer an die Mustersatzung des Innenministeriums an, die im August bekannt gemacht worden ist. Aktualisiert wurden darin die Besteuerung des Haltens von Listenhunden, die Hundehaltung in Einöden und Weilern und die Züchtersteuer. […]
So teuer ist die Steuer:
In Spiegelau beträgt die Hundesteuer seit der Euro-Umstellung zum 1. Januar 2002 pro Jahr 26 Euro. Weil die Kosten für die Installation und Betreuung der Hundetoiletten nicht unerheblich sind, hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Hundesteuer auf 40 Euro jährlich zu erhöhen und für Listenhunde 200 Euro pro Jahr zu erheben.
Die Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum Ende der Legislaturperioden am 30. April 2026.
Quelle: PNP