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Hundesteuer in RLP – überflüssig oder sinnvoll?

Die Hundesteuer ist umstritten. Der Steuerzahlerbund würde sie gerne abschaffen, die Gemeinden wollen nicht auf die Einnahmen verzichten – auch wenn sie vergleichsweise gering sind.

Pünktlich zum Jahresende hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) wieder die Abschaffung der Hundesteuer in Rheinland-Pfalz angemahnt. Es handele sich um eine „geradezu lächerlich aufkommensschwache Bagatellsteuer“, betont René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. Zudem sei die Hundesteuer weiterhin „mehr von politischer Willkür als von sachlichen Erwägungen“ geprägt. Anders lasse sich die extrem große Spannbreite bei den Hundesteuersätzen nicht erklären.

Was sagen die Vertreter der Kommunen zu dieser Forderung? Und wie hoch sind die Belastungen für Hundebesitzer im Land eigentlich? Hier alles Wichtige zur Hundesteuer in Rheinland-Pfalz.

Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine Abgabe, der keine bestimmte Leistung gegenübersteht – etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot. Sie wird nach dem so genannten Gesamtdeckungsprinzip mit dazu verwendet, alle kommunalen Aufgaben zu finanzieren.

Weshalb wurde sie eingeführt?

In Deutschland wurde die Besteuerung von Hunden Anfang des 19. Jahrhunderts eingeführt. Die Gründe waren dabei unterschiedlich. Entweder dienten die Einnahmen dazu, allgemeine Ausgaben zu finanzieren – oder die Abgabe sollte eine lenkende Wirkung auf den Hundebestand haben. Vor allem wegen Angriffen auf Menschen und gefährlicher Infektionskrankheiten (Tollwut) wollten viele Gemeinden den Hundebestand nicht zu groß werden lassen.

Menschen, die auf Hunde angewiesen waren – etwa Jäger, Schäfer, Fuhrleute oder Wächter – zahlten meist eine geringere oder gar keine Steuer.

Wie hoch sind die Einnahmen durch die Hundesteuer?

In Deutschland haben die Kommunen im vergangenen Jahr 414 Millionen Euro durch die Hundesteuer eingenommen, eine Steigerung von 3,3 Prozent gegenüber 2021. Auch in Rheinland-Pfalz stiegen die Einnahmen in den vergangenen Jahren deutlich.

2022 haben die rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden zusammen rund 22 Millionen Euro über die Hundesteuer eingenommen. Das sind allerdings nur 0,32 Prozent am gesamten kommunalen Steueraufkommen von rund 6,8 Milliarden Euro.

Was müssen die Hundebesitzer in Rheinland-Pfalz bezahlen?

Jede Gemeinde kann den Hundesteuersatz selbst festlegen. In Rheinland-Pfalz zahlen die Besitzer der Vierbeiner laut Steuerzahlerbund derzeit in Mainz 186 Euro pro Jahr für den ersten Hund, in Nieder-Olm sind es lediglich 40 Euro.

In den meisten Städten und Gemeinden steigt der Steuersatz mit jedem weiteren Hund an. Zudem erheben viele Kommunen eine besondere erhöhte Steuer auf Hunderassen, die als gefährlich gelten – die so genannte Kampfhundesteuer.

Einige Gemeinden verzichten für eine bestimmte Zeit auf die Hundesteuer, wenn das Tier aus einem Tierheim geholt wurde – in Ingelheim ist diese Steuerbefreiung sogar unbefristet.

Was machen die Gemeinden mit den Einnahmen?

Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Hundesteuer nicht zweckgebunden. Gleichwohl „kompensieren die Kommunen damit unter anderem ihre enormen Ausgaben für die Hundekotbeseitigung sowie eine etwaige Hundeinfrastruktur“, sagt Alexander Handschuh vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB).

Könnten die Gemeinden auf die Hundesteuer verzichten?

Kaum, sagt Handschuh. „Die finanzielle Situation ist in vielen Gemeinden angesichts weiterer, und von den Gemeinden selbst kaum beeinflussbarer, dynamisch steigender Ausgaben äußerst schwierig.“ Allein haushaltsrechtlich müssten Mindereinnahmen bei der Hundesteuer durch Sparen an anderer Stelle kompensiert werden. Insofern sei die Steuer „häufig zwar ein kleiner, aber nicht zu vernachlässigender Einnahmeposten bei den Kommunalfinanzen“.

Funktioniert die Steuer als Lenkungsmechanismus?

Ob die Hundesteuer auch heute noch die Lenkungswirkung hat, für die sie an vielen Orten eingeführt wurde, sei mit Zahlen nicht zu belegen, sagt Uwe Zimmermann vom Städte- und Gemeindebund. „Es kann nicht nachgewiesen werden, dass die Hundesteuer Menschen dazu bringt, weniger Listenhunde zu adoptieren.“ Sein Bauchgefühl sage ihm aber, dass die Steuer durchaus regulierende Wirkung habe.

Quelle: SWR

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